Art. 1 Name, Sitz |
Unter dem Namen "Mountainbike Club Flawil", abgekürzt "MBC Flawil", besteht in Flawil ein Club im Sinne von ZGB Art.60 ff. |
Art. 2 Zweck |
Zweck des Vereins ist: - Durchführung von sportlichen Anlässen - Förderung der Kameradschaft - Förderung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder |
Art. 3 Mittel |
Der MBC-Flawil sucht seine Ziele zu erreichen durch: - Mitgliederbeiträge - Clubanlässe - freiwillige Zuwendungen |
Art. 4 Mitglied- schaft |
Als Clubmitglieder können aufgenommen werden: - Aktive Mitglieder, die im Besitz eines Mountainbikes sind - Passive Mitglieder - Juristische Personen können nur als Passivmitglieder aufgenommen werden Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand erworben, der den Bewerber innert 30 Tagen über Annahme oder Ablehnung informiert. Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet die Clubversammlung in einer Urabstimmung. Der Mitgliederbeitrag wird jedes Jahr von der Clubversammlung festgelegt. |
Art. 5 Organe |
Das Clubjahr beginnt am 31. März. Die Geschäfte des Clubs werden besorgt durch: - ordentliche oder ausserordentliche Hauptversammlung - Vorstand - speziell ernannte Kommissionen Die ausserordentliche Hauptversammlung wird einberufen, wenn 1/5 der Mitglieder dies verlangt, oder der Vorstand sie einberuft. |
Art. 6 Statuten- änderungen |
Die Vereinsversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden Statutenänderungen beschliessen. |
Art. 7 Auflösung |
Die Vereinsversammlung kann die Auflösung des Clubs beschliessen, wenn 4/5 der anwesenden Mitglieder dies verlangt.
Die Vereinsversammlung entscheidet über die Verwendung des Vereinsvermögens. |
Art. 8 Schlussbe- stimmungen |
Der Austritt erfolgt durch schriftliches Abmelden, unter Einhaltung einer halbjährigen Frist, auf das Ende des Clubjahres. Die vorstehenden Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 23.3.1990 in Flawil geändert und genehmigt, und gelten ab sofort. |